Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
am Mittwoch, dem 12.08.20, startet die Schule wieder für Ihr Kind. Einschulungskinder beginnen mit der Einschulungsfeier am 14.08.20.
Aufgrund des aktuellen Faktenblatts des Ministeriums für Schule und Bildung vom 03.08.20 und aktueller Personalentwicklung in dieser Woche haben wir in Absprache mit der Schulaufsicht einen Stundenplan für den Beginn des Schuljahres erstellt. Wir freuen uns, dass Schule nun wieder beginnt, bedauern aber, dass dies noch nicht im gewohnten Umfang geschehen kann. Montags, dienstags und freitags erfolgt der Schulbesuch zeitlich so wie bisher. Mittwochs und donnerstags endet die Schule um 13.30 Uhr. So kann das Mittagessen wie üblich von Montag bis Donnerstag in der Schule eingenommen werden.
Unterrichtszeiten, zunächst bis zum 09.10.20 (Beginn der Herbstferien)
Montag | 8.30 Uhr – 15.15 Uhr |
Dienstag | 8.30 Uhr – 15.15 Uhr |
Mittwoch | 8.30 Uhr – 13.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr – 13.30 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr – 12.15 Uhr |
Zum Schutz von Schüler*innen und Mitarbeiter*innen wurde ein Hygienekonzept erstellt und der gegenwärtigen Situation entsprechend aktualisiert. Diese Regelungen sind zunächst bis zum 31.08.20 befristet.
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schüler*innen und alle Mitarbeiter*innen sowie alle Besucher*innen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Schüler*innen der Primarstufe dürfen an ihrem Sitzplatz den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.
- In den Klassen der älteren Schüler*innen kann vom Tragen eines Mund-Nasenschutzes zeitweise und für bestimmte Einheiten abgesehen werden, wenn das Tragen mit pädagogischen Erfordernissen und Zielen des Unterrichts und schulischer Arbeit nicht vereinbar ist. Dann ist jedoch die Einhaltung des Abstands von 1,5 m zu beachten.
- Ausnahmen beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung sind möglich.
- Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, Mund-Nasen-Bedeckungen zu beschaffen.
- Konstante Gruppen und Dokumentation von Anwesenheit ermöglichen das Nachvollziehen von Infektionsketten.
- Die Räume werden in regelmäßigen Abständen gründlich durchlüftet.
- Der Oberbergische Kreis schreibt vor, dass der gemeinsame Schülerspezialverkehr nur von Schüler*innen genutzt werden kann, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Schüler*innen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, müssen durch ihre Eltern in die Schule gebracht werden. Einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme und Antworten über darüber hinausgehende Fragen zum Transport erhalten Sie im Kreishaus durch Frau Dannenberg-Schmidt, Telefon 02261/884006.
- Grundsätzlich sind die Schüler*innen verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.
- Für Schüler*innen mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden Erziehungsberechtigte, ob durch den Schulbesuch eine gesundheitliche Gefährdung entstehen könnte. Rücksprache mit der/dem behandelnden Ärzt*in wird empfohlen.
- Besucht ein/e Schüler*in die Schule länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
- Schüler*innen, die im Schulalltag Symptome (insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie müssen zuhause bleiben, bzw. unverzüglich aus der Schule nach Hause geschickt werden. Die weitere Vorgehensweise wird im individuellen Fall abgesprochen.
Falls Sie aus einem Risikogebiet zurückkommen, halten Sie bitte zuerst mit uns Rücksprache, bevor Sie Ihr Kind zur Schule schicken!
Wir freuen uns auf die Rückkehr unserer Schülerinnen und Schüler und einen gemeinsamen Schulalltag!
Herzliche Grüße,
Eva Böhm, Daniel Bruning